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13. Februar: Verwaltungsgericht hebt Beschränkung auf stationäre Kundgebung auf

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Das Verwal­tungs­ge­richt hat eine weitrei­chende Entschei­dung zu den Demons­tra­tionen am 13. Februar gefällt. Die Beschrän­kung auf statio­näre Kundge­bung verstößt gegen die Versamm­lungs­frei­heit, entschieden die Richter. Damit wird den Rechts­ex­tremen ein Marsch durch die Stadt erlaubt. Oberbür­ger­meis­terin Orosz kündigte an, am Oberver­wal­tungs­ge­richt Beschwerden gegen die Entschei­dung einzu­legen. „Aufzüge von Extre­misten sind an diesem Wochen­ende nicht zu verant­worten“, so Orosz.Unter­dessen bereitet sich die Polizei auf den größten Einsatz seit 1989 vor. Über 6.000 Beamte werden im Einsatz sein. Innen­mi­nister Markus Ulbig machte sich heute ein Bild von den Vorbe­rei­tungen. Er forderte die Dresdner zu fried­li­chem Protest auf.

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