13. Februar: Verwaltungsgericht hebt Beschränkung auf stationäre Kundgebung auf
Das Verwaltungsgericht hat eine weitreichende Entscheidung zu den Demonstrationen am 13. Februar gefällt. Die Beschränkung auf stationäre Kundgebung verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschieden die Richter. Damit wird den Rechtsextremen ein Marsch durch die Stadt erlaubt. Oberbürgermeisterin Orosz kündigte an, am Oberverwaltungsgericht Beschwerden gegen die Entscheidung einzulegen. „Aufzüge von Extremisten sind an diesem Wochenende nicht zu verantworten“, so Orosz.Unterdessen bereitet sich die Polizei auf den größten Einsatz seit 1989 vor. Über 6.000 Beamte werden im Einsatz sein. Innenminister Markus Ulbig machte sich heute ein Bild von den Vorbereitungen. Er forderte die Dresdner zu friedlichem Protest auf.