12. Juni: Bürgermeister- und Landratswahlen in Sachsen
In knapp zwei Wochen werden vielerorts in Sachsen neue Stadtoberhäupter oder Landräte gewählt. Wer per Brief wählen oder einen Wahlschein beantragen möchte, sollte dies zeitnah tun. Die Unterlage können bis spätestens Freitag, den 10. Juni beantragt werden. Vieles geht per Onlineantrag schneller, teilte die Stadt mit. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag bis 18 Uhr geöffnet. Bei uns in Dresden steht die Oberbürgermeisterwahl an, ebenso in Freital. Gleichzeitig finden noch Landratswahlen statt.
OB-Wahl in Dresden
Das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Dresden ist in 365 Urnenwahlbezirke und 173 Briefwahlbezirke gegliedert. 261 Urnenwahlbezirke sind barrierefrei zugänglich. Die Wahllokale öffnen an beiden Wahltagen jeweils von 8 bis 18 Uhr. Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag ab 15 Uhr im Gymnasium Bürgerwiese und im Beruflichen Schulzentrum für Elektrotechnik zusammen.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind Wahlbezirk und Wahlraum angegeben. Die Wähler sind nur in dem Wahlraum ins Wählerverzeichnis eingetragen, der auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt ist und können damit nur in diesem Wahlraum wählen. Zur Wahl sind mitzubringen, die Wahlbenachrichtigung und ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass (EU-Bürger Identitätsausweis). Die Wahlbenachrichtigung wird bei der Wahl am 12. Juni 2022 für den etwaigen zweiten Wahlgang in den allgemeinen Wahlbezirken, nicht aber bei der Briefwahl, wieder ausgehändigt. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und können damit in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb Dresdens wählen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 10. Juni 2022, 16 Uhr, bevorzugt über den Onlinewahlscheinantrag auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragt werden. Außerdem können Wahlberechtigte auf Antrag, die Unterlagen im Briefwahlbüro abholen oder dort per Sofortbriefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig über die Deutsche Post AG zurückgesandt werden. Im Bundesgebiet sind die Rücksendung der amtlichen Wahlbriefe kostenfrei. Wahlbriefe, die außerhalb des Bundesgebietes oder mit einem anderen Postdienstleister versandt werden, sind zu frankieren. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief benannten Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden.
Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen und schreiben können oder körperliche Beeinträchtigungen haben, können sich von einer Hilfsperson bei der Stimmabgabe helfen lassen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, das Wahlgeschäft darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
Fragen zur Oberbürgermeisterwahl beantwortet die Wahlbehörde telefonisch zu den allgemeinen Dienstzeiten unter (03 51) 4 88 11 20 oder per E-Mail an wahlamt@dresden.de.