Vogelgrippe: ab sofort Stallpflicht im Landkreis Meißen
Im Landkreis Meißen gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Hintergrund ist die Vogelgrippe, die letzte Woche in einem Betrieb festgestellt worden war.
Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Demnach sind im Landkreis sämtliche gehaltenen Vögel und Geflügel ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung zu halten. Auch eine Überwachungszone wurde festgelegt. Sie hat einen Radius von zehn Kilometern rund um den Ausbruchsbetrieb.
Der Erreger H5 wurde durch die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Verdacht inzwischen durch eigene Untersuchungen bestätigt. Die rund 8.000 Puten, die in dem betroffenen Geflügelbetrieb in der Gemeinde Ebersbach gehalten wurden, wurden am Wochenende getötet.
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