Viele Tierquäler in Sachsen kommen ungeschoren davon
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Fälle von Tierquälerei und -vernachlässigung gehen in Sachsen in den meisten Fällen straffrei aus. Von den 226 im vergangenen Jahr eingeleiteten Verfahren gegen das Tierschutzgesetz wurden 131 eingestellt, so das Justizministerium. Nachgefragt hatte die Bündnis-Grüne Landtagsabgeordnete Franziska Schubert.
In nur vier Verfahren wurde Anklage erhoben und 37 Mal Strafbefehlsantrag gestellt. Der Rest war noch anhängig. Es gab lediglich ein Urteil. 19 Strafbefehle wurden erlassen. In einem Fall wurde der Angeklagte freigesprochen. Die Gerichte ahndeten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ausschließlich mit Geldstrafen.
