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Post von der Bundeswehr: Widerspruch ist möglich

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Eltern, die nicht möchte, dass ihre Kinder Werbepost von der Bundeswehr bekommen, können dem widersprechen. Das geht schriftlich über die Meldebehörde der Stadt Dresden. Dann werden die Daten nicht weitergegeben. 

Widerspricht man nicht, leitet die Behörde bis Ende März 2026 die Daten aus dem Jahrgang 2009 an die Streitkräfte weiter. Das betrifft alle deutschen Staatsangehörigen, egal ob männlich oder weiblich. 

So können Sie widersprechen 

Der Widerspruch der im Jahr 2009 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2026 stattfindende Datenübermittlung, ist bis zum 31. Dezember 2025 schriftlich möglich bei der Landeshauptstadt Dresden, Bürgeramt, Abteilung Bürgerservice, Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Das Formular, sowie die Möglichkeit der digitalen Weiterleitung des Antrags an das Bürgeramt finden Sie unter www.dresden.de mit dem Suchbegriff „Übermittlungssperre“. Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.
 

Warum gibt die Stadt die Daten weiter? 
 

Die Meldebehörden werden mit § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes verpflichtet dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von männlichen und weiblichen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. 

Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten.. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.