OB Hilbert: Bürgerbegehren zum Nahverkehr ist unzulässig
Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Dresdner Nahverkehrs ist aus Sicht der Stadtverwaltung unzulässig. Das hat Oberbürgermeister Dirk Hilbert am Montag erklärt.
Die genannten Vorschläge seien nicht ausreichend, um die Kosten zu decken, heißt es zur Begründung. Jede zusätzliche Finanzierung der DVB würde zu weiteren Kürzungen bei Sport- Jugend, Kultur- und Sozialangeboten führen.
Die Verwaltung habe die komplexe Thematik umfassend geprüft, so Hilbert. Das Ergebnis sei keineswegs leichtfertig gefallen, sondern ausführlich begründet und mit Fakten untermauert. Der Stadtrat soll das in seiner Sitzung im Dezember offiziell besiegeln.
„Angesichts der finanziellen Gesamtsituation würde die Finanzierung des Mehrbedarfs aus dem Bürgerbegehren zu erheblichen Eingriffen in andere Politikfelder führen müssen - das Geld müsste also anderswo eingespart werden“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Und weiter: „Diese Tatsache wird den Abstimmungsberechtigten bei der vorliegenden Fragestellung aber nicht vermittelt. Vielmehr entsteht der Eindruck, eine Entscheidung mit JA würde durch die benannten Deckungsquellen ausreichend finanziert, ohne dass weitere Konsequenzen für den städtischen Haushalt und damit auch für die Bürgerschaft zu berücksichtigen wären.“
Wie geht es nun weiter?
Nach § 25 Abs. 4 Satz 1SächsGemO ist die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Stadtrat zu treffen. Davor wird die Vorlage in den Ausschüssen beraten. Sollte der Stadtrat – entgegen dem Beschlussvorschlag – die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen, so ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Sollte der Stadtrat die Ziele des Begehrens inhaltlich teilen, könnte er die Maßnahme auch unmittelbar selbst beschließen. Gleichzeitig müsste er dann jedoch die erforderlichen Mittel bereitstellen.
