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Neuer Ärger für André Sarrasani

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Um die Sarra­sani-Ausstel­lung "THE REAL BODIES" auf dem Wiener Platz gibt es neuen Ärger. Der Inhaber der Ausstel­lung, die BISKUIT Musik-, Event- u. Ausstel­lungs-GmbH mit ihrem Geschäfts­führer Peter Kral, hat gegen Andre Sarra­sani nach eigenen Angaben bei der Staats­an­walt­schaft Dresden Straf­an­zeige wegen Einge­hungs­be­trug und Insol­venz­ver­schlep­pung gestellt. Am 26. Juli sei die Anzeige an die Staats­an­walt­schaft geschickt worden, sagte Kral auf Anfrage. Der Dresdner Staats­an­walt­schaft liegt dazu noch nichts vor, teilte ein Sprecher auf unsere Anfrage mit.  Wie der Real Bodies-Inhaber Peter Kral sagte, habe sich Sarra­sani durch Vortäu­schen falscher Tatsa­chen den Erhalt der Ausstel­lung erschli­chen. Zwei Raten in Höhe von je 60.000 Euro seien nicht begli­chen worden, so die Aussage von Peter Kral. Sarra­sani hatte kürzliche mit seiner GmbH Insol­venz­an­trag gestellt, Grund sind offenen Forde­rungen in Höhe von über einer Million Euro.Am Nachmittag veröf­fent­liche André Sarra­sani zusammen mit seinem Insol­venz­ver­walter eine längere Stellung­nahme, darin räumter ein, dass eine Zahlung an Biskuit nicht möglich war:"Nachdem sich abzeich­nete, dass die erwar­teten Besucher­zahlen nicht erreicht werden, ging Herr Sarra­sani auf BISKUIT zu, um unter Berück­sich­ti­gung der realen Gegeben­heiten die verein­barten Zahlungen nach zu verhan­deln", heißt es in der schriflti­chen Mittei­lung. "Die Gespräche führten zu keinem Ergebnis. Statt­dessen hat BISKUIT mittler­weile Klage einge­reicht. Die Verluste, die mit der Ausstel­lung verbunden waren, sind eine der Ursachen für die Insol­venz­an­trag­stel­lung der Sarra­sani GmbH. Aufgrund der gerin­geren Einnahmen war es Herrn Sarra­sani in der Folge nicht möglich, eine verein­barte Zahlung an BISKUIT zu leisten."Und weiter heit es in der Stellung­nahme: "Der Geschäfts­führer der BISKUIT Musik-, Event- und Ausstel­lungs-GmbH, Peter Kral, versucht mit der Straf­an­zeige/dem Straf­an­trag nun offenbar öffent­lich Druck auf Herrn Sarra­sani auszu­üben. In Insol­venz­ver­fahren ist immer wieder zu beobachten, dass Gläubiger sich aus Verdruss über ausste­hende Zahlungen an Gerichte und dieÖffent­lich­keit wenden, um ihren Forde­rungen vermeint­lich mehr Nachdruck zu verleihen. Herr Sarra­sani wird sich dadurch jedoch nicht von seinem Sanie­rungs­kurs abbringen lassen."Abschlie­ßend heißt es: "Zum Vorwurf der Insol­venz­ver­schlep­pung stellen André Sarra­sani und der vorläu­fige Insol­venz­ver­walter fest, dass die Staats­an­walt­schaft bei Insol­venz­ver­fahren von Gesell­schaften stets routi­ne­mäßig prüft, ob ein Anfangs­ver­dacht auf Insol­venz­ver­schlep­pung vorliegt."