Neuer Ärger für André Sarrasani
Um die Sarrasani-Ausstellung "THE REAL BODIES" auf dem Wiener Platz gibt es neuen Ärger. Der Inhaber der Ausstellung, die BISKUIT Musik-, Event- u. Ausstellungs-GmbH mit ihrem Geschäftsführer Peter Kral, hat gegen Andre Sarrasani nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug und Insolvenzverschleppung gestellt. Am 26. Juli sei die Anzeige an die Staatsanwaltschaft geschickt worden, sagte Kral auf Anfrage. Der Dresdner Staatsanwaltschaft liegt dazu noch nichts vor, teilte ein Sprecher auf unsere Anfrage mit. Wie der Real Bodies-Inhaber Peter Kral sagte, habe sich Sarrasani durch Vortäuschen falscher Tatsachen den Erhalt der Ausstellung erschlichen. Zwei Raten in Höhe von je 60.000 Euro seien nicht beglichen worden, so die Aussage von Peter Kral. Sarrasani hatte kürzliche mit seiner GmbH Insolvenzantrag gestellt, Grund sind offenen Forderungen in Höhe von über einer Million Euro.Am Nachmittag veröffentliche André Sarrasani zusammen mit seinem Insolvenzverwalter eine längere Stellungnahme, darin räumter ein, dass eine Zahlung an Biskuit nicht möglich war:"Nachdem sich abzeichnete, dass die erwarteten Besucherzahlen nicht erreicht werden, ging Herr Sarrasani auf BISKUIT zu, um unter Berücksichtigung der realen Gegebenheiten die vereinbarten Zahlungen nach zu verhandeln", heißt es in der schrifltichen Mitteilung. "Die Gespräche führten zu keinem Ergebnis. Stattdessen hat BISKUIT mittlerweile Klage eingereicht. Die Verluste, die mit der Ausstellung verbunden waren, sind eine der Ursachen für die Insolvenzantragstellung der Sarrasani GmbH. Aufgrund der geringeren Einnahmen war es Herrn Sarrasani in der Folge nicht möglich, eine vereinbarte Zahlung an BISKUIT zu leisten."Und weiter heit es in der Stellungnahme: "Der Geschäftsführer der BISKUIT Musik-, Event- und Ausstellungs-GmbH, Peter Kral, versucht mit der Strafanzeige/dem Strafantrag nun offenbar öffentlich Druck auf Herrn Sarrasani auszuüben. In Insolvenzverfahren ist immer wieder zu beobachten, dass Gläubiger sich aus Verdruss über ausstehende Zahlungen an Gerichte und dieÖffentlichkeit wenden, um ihren Forderungen vermeintlich mehr Nachdruck zu verleihen. Herr Sarrasani wird sich dadurch jedoch nicht von seinem Sanierungskurs abbringen lassen."Abschließend heißt es: "Zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung stellen André Sarrasani und der vorläufige Insolvenzverwalter fest, dass die Staatsanwaltschaft bei Insolvenzverfahren von Gesellschaften stets routinemäßig prüft, ob ein Anfangsverdacht auf Insolvenzverschleppung vorliegt."
