++ EIL ++

Bluttat auf Techno-Party: 17-Jähriger muss in Psychiatrie

Zuletzt aktualisiert:

Nach dem gewaltsamen Tod einer 21-jährigen bei einer Technoparty in der Laußnitzer Heide hat das Dresdner Landgericht für den Täter eine lebenslange Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. 

Die Kammer gelangte nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass die Tat auf die Erkrankung des 17-jährigen zurückzuführen ist, der zu diesem Zeitpunkt auch massiv unter Drogen stand. 

„Der Beschuldigte befand sich bereits vor dem 18. Mai 2025 in psychiatrischer Behandlung, was durch die Eltern des Beschuldigten initiiert wurde“, sagte uns ein Gerichtssprecher. „Das Tatgeschehen, welches insbesondere anhand des rechtsmedizinischen Gutachtens für die Kammer rekonstruiert werden konnte, war in rechtlicher Hinsicht als Totschlag zu werten. Mordmerkmale sah die Kammer nicht als erfüllt an.“

Die 21-Jährige war im Mai vergangenen Jahres mit zahlreichen Messerstichen getötet worden. Der Teenager war der Freund des Opfers. 

Gericht stellt klar: Kein Femizid 

Bei der Tat handelte es sich dem Gericht zufolge nicht um einen sogenannten Femizid. „Die Kammer vermochte im Rahmen der weitreichenden Beweisaufnahme, die u.a. die Auswertung umfangreicher Chatprotokolle des Beschuldigten und der Geschädigten, die Inaugenscheinnahme von Bild- und Videoaufzeichnungen des Tattages, aber auch die Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen umfasste, keinerlei Anhaltspunkte dafür finden, dass die Tötung der Geschädigten aufgrund ihres Geschlechts erfolgte“, so der Gerichtssprecher. „Die Tat erfolgte nicht im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt, sondern fand ihren Ursprung in der Erkrankung des Beschuldigten.“