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Lkw dürfen auf mehreren Autobahnen nur noch rechte Spur nutzen

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Wegen der aktuellen Witterungsverhältnisse hat die Autobahn GmbH des Bundes ein Überholverbot für schwere Lastwagen angeordnet. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen dürfen bis zum 12. Januar 2026 auf mehreren Autobahnabschnitten in Sachsen und angrenzenden Regionen ausschließlich den rechten Fahrstreifen nutzen.

Betroffen sind die A4 zwischen dem Dreieck Nossen und dem Dreieck Dresden-West, zwischen Hainichen und Wilsdruff sowie zwischen Dresden-West und der Anschlussstelle Ohorn. Gleiches gilt für die A13 zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und dem Dreieck Dresden-Nord, die A14 zwischen Grimma und dem Dreieck Nossen sowie die A17 zwischen dem Dreieck Dresden-West und der Bundesgrenze – jeweils in beiden Fahrtrichtungen.

Hintergrund ist die Gefahr, dass liegengebliebene Lkw auf der Überholspur den Verkehr blockieren. Dadurch drohen nicht nur Staus, sondern auch Einschränkungen für den Winterdienst, der bei blockierten Fahrbahnen nicht mehr uneingeschränkt arbeiten kann.