„Kümmelhändler“-Rede von André Poggenburg von Meinungsfreiheit gedeckt
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren gegen den AfD-Politiker André Poggenburg eingestellt. Es liegt weder Volksverhetzung noch Beleidung vor, teilte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Lorenz Haase, am Dienstagmittag mit. Poggenburg hatte am Aschermittwoch in Bahretal-Nentmannsdorf die Türkische Gemeinde in Deutschland pauschal als "Kümmelhändler" und "Kameltreiber" bezeichnet. Aufgrund der Rede hatte die Staatsanwaltschaft Dresden von Amts wegen und aufgrund von 241 Strafanzeigen Ermittlungen geführt.
Poggenburg war nach zwei Abmahnungen des AfD-Bundesvorstands und nachdem ihm seine Fraktion das Vertrauen entzogen hatte, im März von seinen Ämtern als AfD-Chef und Fraktiosnchef in Sachsen-Anhalt zurückgetreten.
Die komplette Mitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Verfahren gegen Andre Poggenburg wegen seiner Rede in Bahretal-Nenntmannsdorf am 14.02.2018 eingestellt. Nach den Ermittlungen liegt weder eine Volksverhetzung nach § 130 StGB noch eine Beleidigung nach § 185 StGB vor. Der Inhalt der politischen Aschermittwochsrede ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz (GG) gedeckt.
Der Redner hat zwar in polemischer Weise die Mitglieder der türkischen Gemeinde beschimpft, dabei aber nicht zu Gewalt- oder anderen Willkürmaßnahmen aufgerufen. Auch seine weiteren Aussagen sind im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 GG sind auch überspitzte polemische Formulierungen in der politischen Auseinandersetzung hinzunehmen, wenn sie der öffentlichen Meinungsbildung dienen.
Der Ehrenschutz des Einzelnen hat dann gegenüber dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zurückzutreten. Dabei überwiegt der Schutz der freien Meinungsäußerung umso eher, je gewichtiger die fragliche Angelegenheit für die Öffentlichkeit ist. Aufgrund der Rede hatte die Staatsanwaltschaft Dresden von Amts wegen und aufgrund von 241 Strafanzeigen Ermittlungen geführt.
