Kommunen spüren erst wenig Auswirkungen von neuem Bußgeldkatalog
Sächsische Kommunen spüren einen Monat nach Einführung des neuen Bußgeldkatalogs erst wenige Auswirkungen auf das Verhalten von Verkehrsteilnehmern. Wie eine dpa-Umfrage ergab, konnte lediglich Leipzig darauf verweisen, dass es einen signifikanten Rückgang bei den Parkverstößen gab. Beim Halten und Parken auf Radwegen war der Unterschied zum Vorjahreszeitraum mit einem Rückgang der Verstöße von 58 Prozent sehr deutlich.
Auch im Bereich der allgemeine Halt- und Parkverbotsverstöße machten die Leipziger einen Rückgang von 21 Prozent aus. Das Gehwegparken nahm um 13 Prozent und das Halten/Parken auf gemischten oder getrennten Geh- und Radwegen um 19 Prozent ab. Dabei wies ein Sprecher darauf hin, dass Einflussfaktoren wie die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen auch eine Rolle gespielt haben könnten und in der Erhebung nicht berücksichtigt worden seien. Bei den Tempoüberschreitung war den Angaben nach kein Rückgang zu verzeichnen.
Ein Sprecher der Stadt Plauen teilte mit, dass dort aktuell noch keine Auswirkungen der verschärften Strafen für Falschparken festgestellt werden konnten. „Bis ein Effekt bei der Verkehrserziehung erkennbar wird, dauert es erfahrungsgemäß deutlich länger“, erläuterte er. Ob es einen Anstieg bei den Einnahmen durch Bußgelder gegeben habe, könne ebenfalls noch nicht beurteilt werden, da die seit dem 9. November eingeleiteten Verfahren noch nicht abgeschlossen seien.
Wie die Stadt Zwickau berichtete, ist eine spürbare Veränderung im Parkverhalten der Kraftfahrer hier nicht zu verzeichnen. „Die erhöhten Verwarn- beziehungsweise Bußgelder zeigen bisher keine Wirkung“, teilte eine Stadtsprecherin mit. Spürbare Ergebnisse würden gegebenenfalls erst nach drei Monaten und länger nachgewiesen werden können. Die mit der Erhöhung der Geldbußen beabsichtigte Verkehrserziehung werde naturgemäß erst nach und nach „Früchte tragen“.
Auch für die Stadt Görlitz konnten aktuell keine Aussagen über eventuell gestiegene Einnahmen aus Bußgeldverfahren getroffen werden. „Seit dem Inkrafttreten der neuen Bußgeldkataloges ist erst kurze Zeit vergangen und bisher hat nur ein Teil der eingeleiteten Verfahren Rechtskraft erlangt“, hieß es dort.
„Wir bitten um Verständnis, dass einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs noch keine gesicherten Aussagen zu etwaigen Auswirkungen getroffen werden können“, teilte auch die Stadt Dresden mit. Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das Dresdner Ordnungsamt aktuell schwerpunktmäßig mit der Bewältigung der Corona-Pandemie beschäftigt sei.
