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Kinder brauchen ab 2024 einen Reisepass

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Auch Kinder brauchen ab 2024 für Auslandsreisen einen Reisepass. Die bisherigen Kinderreisepässe gibt es ab Januar nicht mehr, darauf weist die Dresdner Stadtverwaltung hin.

Wer mit seinen Kindern ins Ausland will, muss einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Beide sind sechs Jahre gültig. Die Dokumente werden nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt zwischen zwei und sechs Wochen. Deshalb sollte man sich rechtzeitig vor einer Reise darum kümmern.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.