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Jugendhilfe bleibt von Haushaltssperre verschont

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Die von der Stadt Dresden verhängte Haushaltssperre betrifft nicht die Maßnahmen der Jugendhilfe. Darüber hat das Jugendamt die Stadträte im zuständigen Ausschuss informiert. 

Die Ausnahme begründe sich darin, dass die Förderung nicht zu den freiwilligen Leistungen zählt, sondern eine „Pflichtleistung im Ermessen“ ist. Dieser Ermessensspielraum liege nicht beim OB, sondern beim Jugendamt selbst, heißt es zu Begründung. Damit haben die Träger der Jugendhilfe jetzt endlich Planungssicherheit.

„Vor allem die Kinder und Jugendlichen selbst profitieren davon“, meint Hendrik Müller, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie der SPD-Fraktion. „Kürzen wir weiter an den Angeboten, kürzen wir direkt an unserer Zukunft.“

„Mit dieser Nachricht erhalten die Träger der Jugendhilfe endlich schwarz auf weiß Planungssicherheit für ihre so wichtigen Angebote“, freut sich auch Jessica Roitzsch (Volt), bildungs- und jugendpolitische Sprecherin der PVP-Kooperation. „Was wir uns jedoch bewusst machen müssen: Diese Sicherheit gilt erst einmal nur für den Doppelhaushalt 25/26. Dann beginnt der politische Kampf um die Dresdner Jugendhilfe erneut.“

Tina Siebeneicher, jugendpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, ergänzt, warum diese rote Linie nicht unterschritten werden darf: „Im aktuellen Haushalt gibt es bereits deutlich weniger Geld für die Jugendarbeit. Weitere Kürzungen ‚durch die Hintertür‘ darf es mit der Haushaltssperre 2026 nicht geben.“