Jammerossi-Urteil am Amtsgericht Meißen
Das Amtsgericht Meißen hat in einem aktuellen Verfahren zur Meinungsfreiheit eine Beleidigungsklage abgewiesen. Der Ex-Grünenpolitiker Andreas Vorrath musste sich verantworten, weil er den CDU-Stadtrat Jörg Schlechte als (CDU-)Rassisten bezeichnet hatte. Auch Uwe Steimle beleidigtDen Kabarettisten Uwe Steimle hatte er in dem Facebook-Posting "völkisch-antisemitischer Jammerossi" genannt. Vorrath sollte nach Willen der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 3200 Euro (40 Tagessätze a 80 Euro) wegen Beleidigung zahlen. In einem Strafbefehl waren zuvor 1400 Euro Strafe gefordert worden. Vorrath wehrte sich dagegen nun erfolgreich vor Gericht.Politische Meinungsäußerung Im Zweifel für die Meinungsfreit, entschied das Gericht. Das teilte sein Anwalt, der sächsische Grünen-Chef Jürgen Kasek, auf unsere Anfrage mit. Laut Kasek führte das Gericht aus, dass die Bezeichnung Rassist isoliert betrachtet eine Ehrverletzung sei. Im Einzelfall der politischen Auseinandersetzung und der politischen Meinungsäußerung sei der Rahmen aber weiter zu ziehen. Die Bezeichnung sei im konkreten Fall nicht aus der Luft gegriffen. Hintergrund: Facebook-KommentareDie Meißner CDU hatte im März ein Parteiausschlussverfahren gegen Schlechte eingeleitet. Er hatte damals nach Meinung des Stadtvorstandes bei Facebook seine Parteikollegin Daniela Kuge attackiert. Diese hatte sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abgeordnete mit zwei muslimischen Frauen getroffen und fotografiert. Der Facebook-Kommentar lautete damals: "Wenn die Provokationen mit dahergelaufenen Kopftuchmädchen nicht aufhören... werde ich mir Antworten vorbehalten. ... Mir reicht es jetzt mit diesen aufdringlichen Kopftuchmädchen."Schlechte Selbst hatte zu dem Verfahren heute ein Foto aus dem Gerichtssaal gepostet. Nach dem Urteilsspruch kommentiere er: "Der Gute ist freigesprochen... nach dem Richter gibt es das Recht zum Gegenschlag...". Hintergrund: auch Schlechte soll gegen Vorrath ausfällig geworden sein, ihn als "grüne Zecke" bezeichnet haben. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
