++ EIL ++
  • Michael S. berät sich am Landgericht mit seinem Anwalt
  • S. wird zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt
  • Der 45-Jährige hatte Kreuzchen auf dem Wahlzettel überklebt und dann in 286 Fällen neu gesetzt.

4 Jahre, 3 Monate Gefängnis für Wahlfälscher von Dresden!

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Ein wegen Manipulationen bei der Kommunal- und der Landtagswahl 2024 angeklagter 45-Jähriger wurde heute vom Landgericht zu 4 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Der gelernte Autolackierer und Familienvater aus Langebrück hatte die Taten zu Prozessbeginn gestanden, was ihm ein milderes Urteil einbrachte. Kurz vor der Urteilsbegründung entschuldigte sich Michael S. mit belegter Stimme vor Gericht: Es sei „falsch“, „moralisch verwerflich und kriminell“ gewesen „Es gibt keinen Tag, wo ich die Taten nicht bereue.“ Er wolle sich bei seiner Familie und bei den Langebrückern entschuldigen.

So lief der Betrug

Laut Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft entdeckte Michael S. im Frühjahr 2024 in Dresden-Langebrück an einem Postbriefkasten einen steckenden Schlüssel. Den nahm er einfach mit und probierte ihn an zwei weiteren Briefkästen in Langebrück aus, die sich ebenfalls öffnen ließen. Im Vorfeld der Kommunalwahl öffnete er damit die Briefkästen, nahm Briefwahlunterlagen heraus, „manipulierte sie zu Hause in seiner Scheune, verschloss sie wieder und gab sie zurück in die Post“, so Staatsanwalt Philip Socher. Dabei schnitt er aus Wahlzetteln feinsäuberlich leere Kästchen aus und klebte sie auf ausgefüllte Unterlagen - setzte dann jedoch sein Wunschkreuz - entweder bei sich selbst als Ortschaftsratskandidat in Langebrück oder bei den Freien Sachsen. Insgesamt 150 Briefwahlunterlagen wurden so bei der Kommunalwahl manipuliert, weitere 136 bei der im Herbst folgenden Landtagswahl. 

Der Betrug fiel erst auf, als S. für sich selbst 81 Stimmen im Ortschaftsrat „sammeln“ konnte, der höher gelistete Freie-Sachsen-Kandidat jedoch keine einzige. Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten Polizeibeamte dann auch noch Schnippsel von Wahlzetteln im Kamin im Wohnzimmer. Zudem wurde die DNA des Täters an mehreren Briefen nachgewiesen. Doch das ist längst noch nicht alles.  

Dazu Brandstiftung, Urkundenfälschung

Der gelernte Autolackierer, der zuletzt arbeitslos war, gestand auch, am 30. September sowie zum 19. Oktober 2023 jeweils Feuer an einer früheren Schule im Stadtteil Klotzsche gelegt zu haben. Dort hatte die Stadt ursprünglich eine Flüchtlingsunterkunft geplant. Das wollte S. mit einer Komplizin, die ebenfalls für die Freien Sachsen kandidierte, verhindern und legte zweimal eine Lunte, um das Gebäude in Brand zu setzen. Zweimal erlosch die Flamme jedoch vorzeitig. S. war Pegida-Anhänger und habe sich nach der Flüchtlingswelle 2015 zusehens radikalisiert. 

Neben Drogendelikten und Diebstahl fälschte der Deutsche auch einen Berufsabschluss. Nachdem er als Pflegehilfskraft gejobbt hatte, bastelte ihm seine damalige Lebenspartnerin am Computer ein Zertifikat zum ausgebildeten Altenpfleger. Er wurde auch mehrfach in Unternehmen angestellt, fiel dann aber auf, weil er weder einen Druckverband anlegen noch Medikamente richtig verabreichen konnte. „Sie können froh sein, dass da nicht mehr passiert ist. Sie haben das Vertrauen der Patienten missbraucht“, so der Richter in seiner Abschlusserklärung. 

Deswegen muss er auch die 41.153, 22 Euro, die er in der Zeit als Altenpfleger verdiente, komplett wieder zurückzahlen. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Den Antrag seines Anwalts, den Haftbefehl bis zum Antritt der Gefängnisstrafe auszusetzen, lehnte das Gericht ab. Es bestünde Fluchtgefahr. 

Audio:

Staatsanwalt Philip Socher zum Urteil