FFP2-Maske wird beim Einkauf in Sachsen zur Pflicht
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Sachsen passt nach den Beratungen von Bund und Ländern ab 28. Dezember seine Corona-Regeln an. Damit wird das Tragen einer FFP-Maske beim Einkaufen zur Pflicht. Eine FFP2-Maske schreibt die Landesregierung auch in Betrieben, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen vor. Allerdings gilt das nur für Räumlichkeiten, die öffentlich zugänglich sind. das heißt, in Büros ohne Besucherverkehr gilt die FFP-Maskenpflicht nicht.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen sechs und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. Kinder unter sechs Jahren sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit.
Eingeschränkt werden ab 28. Dezember auch private Treffen zwischen Geimpften und Genesenen. Hier sind jetzt nur noch zehn Personen erlaubt.
