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Eine Moschee in Dresden? Stadtgesellschaft soll mitbestimmen

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Über die Pläne für eine Moschee in Dresden-Johannstadt soll auch die Stadtgesellschaft mitbestimmen. Das fordert die CDU-Ratsfraktion und verweist auf die politische Dimension des Bauvorhabens.

Die Stadtverwaltung könne nicht allein darüber entscheiden. Anwohner und Betroffene müssten mit einbezogen werden, heißt es in einer Mitteilung. Die CDU stehe zur Religionsfreiheit. Ein Verein allerdings, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird, stehe diesem Grundrecht entgegen, so Fraktionsvize Mirko Göhler.

„Ziele wie ,... die Schaffung eines weltweit umfassenden islamischen Staates mit der Scharia als alleinige Rechtsgrundlage ...' sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, so Göhler „Zudem ist völlig unklar, wie der Verein das geplante Vorhaben aus eigenen Mitteln finanzieren will. Das Vorhaben sehen wir deshalb, auch und insbesondere aufgrund der handelnden Personen, sehr kritisch.“

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 31. Januar über einen Antrag zum Bebauungsplan beraten. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage, ob an dieser Stelle städtische bzw. öffentliche Belange vorliegen und weiterzuverfolgen sind oder ob das Ansinnen der bestehenden religiösen Einrichtung um bauliche Erweiterung zu bescheiden ist.

„Wenngleich es gestern zu keiner Beschlussfassung kam und der Antrag noch einmal zur Mitberatung in den Integrations- und Ausländerbeirat überwiesen wurde, wurde die Verwaltung auf Initiative der CDU beauftragt, im Falle eines zwischenzeitlich eingehenden Bauantrages unverzüglich den Stadtrat zu informieren“, erklärt Veit Böhm, Baupolitiker und umweltpolitischer Sprecher der CDU. „In diesem Fall soll die Verwaltung für ein mögliches Bauvorhaben ein entsprechendes B-Plan-Verfahren einleiten.“

Petition von Anwohnern scheitert

Der Versuch, den Bau einer Moschee in Dresden mit einer Petition zu stoppen, war im Dezember gescheitert. Der zuständige Ausschuss im Stadtrat lehnte das Anliegen der Anwohner ab. Sie hatten sich vor allem auf den Lärmschutz berufen.

„Im Grundgesetz ist das Recht auf freie Religionsausübung fest verankert. Daraus folgt, dass Räume für religiöse Zusammenkünfte verschiedener Glaubensgemeinschaften grundsätzlich unter besonderem Schutz stehen“, begründet die Ausschussvorsitzende Annekathrin Klepsch die Entscheidung.

Stadt begrüßt das Vorhaben

„Konkret auf die Situation vor Ort bezogen ist festzustellen, dass einer Glaubensgemeinschaft auf ihrem eigenen Grundstück und in angemessener Achtung des vorhandenen baulichen Kontextes das Recht eingeräumt ist, ein Gotteshaus zu errichten. Dies gilt für alle Glaubensgemeinschaften gleichermaßen“, führte Klepsch in der Begründung weiter aus. Sie geht davon aus, dass durch die Aufwertung des Gotteshauses ein angemessener Gebetsraum für die Gläubigen im Inneren entsteht, wodurch eine Lärmreduzierung erfolgt.

Die Moschee soll in Johannstadt an der Marschnerstraße gebaut werden. Im Gebetsraum soll es den Plänen zufolge Platz für rund 300 Muslimen geben. Das Marwa Elsherbiny Kultur- und Bildungszentrum stößt im bisherigen Flachbau an der Marschnerstraße an seine räumliche Grenzen.

Die Pläne für den Neubau wurden im Juni 2023 vor der Gestaltungskommission präsentiert. Ob das Projekt genehmigt wird, ist noch offen.

Verfassungsschutz sieht Islamismus-Gefahr

Der Moschee-Neubau ist heftig umstritten. Laut Verfassungsschutz gibt es Verbindungen zwischen dem Vereinsvorsitzenden und radikalen Islamisten. Es gibt Befürchtungen, dass die radikal-islamistische Muslimbruderschaft dort Fuß fassen könnte. Der Imam des Kulturzentrums, auf dessen Grundstück die Moschee gebaut werden soll, wird vom Verfassungsschutz wegen seiner Nähe zu der Brüderschaft beobachtet.

Die Sicherheitsbehörden warnten schon vor Jahren vor dem deutschen Ableger der Muslimbrüder. Von der Islamisten-Bewegung gehe mittelfristig eine Gefahr für die Demokratie aus, mahnen die Experten.