- Eine Bezahlkarte wie diese soll es zeitnah in Dresden geben.
Dresdner Stadtrat stimmt für AfD-Antrag zu Bezahlkarte für Asylbewerber
Die Stadt Dresden soll so schnell wie möglich eine Bezahlkarte für Asylbewerber auf den Weg bringen. Das hat der Stadtrat am Donnerstag bei seiner Sitzung mit knapper Mehrheit beschlossen - und folgte damit einem AfD Antrag in seiner Sitzung.
Es gab 33 Ja- und 32 Neinstimmen. Der Oberbürgermeister stimmte ebenfalls mit nein, CDU, FDP und Freie Wähler neben der AfD mit Ja. Die Stadtverwaltung muss nun die entsprechenden Entscheidungen zur Durchsetzung des Projektes treffen.
Dresden geht damit einen Sonderweg. Zwar ist eine bundeseinheitliche Regelung zur Bezahlkarte geplant - wann diese konkret kommt, ist aber noch unklar. Schon zuvor hatten sich mehrere Landkreise dafür ausgesprochen, ihre eigenen Regelungen auf den Weg zu bringen.
Vor der Abstimmung hatte Thomas Lehmann von der CDU-Fraktion dargestellt, dass seine Fraktion den Antrag auch deshalb unterstütze, weil er befürchte, dass die Einführung einer geplanten bundesweiten Bezahlkarte sich noch lange hinziehen könne.
Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann hatte zuvor gewarnt, dass Dresden eine eigene Lösung auf den Weg bringe. Es gebe zahlreiche Hürden, auch die finanzielle Machbarkeit sei noch nicht geregelt. Man solle lieber auf die Lösungen des Bundes warten. Ihr Einwand war jedoch vergebens.
Die Zustimmung im Dresdner Stadtrat sorgte für viel Aufsehen in den sozialen Medien. Von einem Riss in der Brandmauer war die Rede. Immerhin hatte der Antrag durch die Stimmen der CDU seine Mehrheit gefunden. Im vergangenen Jahr hatte CDU-Chef Friedrich Merz noch klargestellt: „Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD geben.“ Gegenüber der „Welt“ kündigte Merz an, sich den Sachverhalt im Dresdner Stadtrat genau anschauen zu wollen.
Was regelt die Bezahlkarte?
Der Antrag der AfD-Fraktion sieht vor, dass in einem Modellversuch eine Bezahlkarte die bisherigen Bargeld-Zahlungen für Asylbewerber ablöst. Mit der Karte sollen dann nur Zahlungen innerhalb Deutschlands möglich sein, zudem soll es weitere Einschränkungen bei der Nutzung geben. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden.
