DFB senkt Geldstrafen gegen Dynamo Dresden
Gute Nachrichten für Dynamo Dresden: Das DFB-Sportgericht hat in den beiden noch laufenden Verfahren gegen den Zweitligisten die Geldstrafen reduziert. Dynamo hatte zuvor gegen beide Urteile Einspruch eingelegt.
Im Zusammenhang mit den Vorfällen beim Drittliga-Spiel in Rostock am 22. Februar 2025 senkte das Gremium die Strafe von 113.450 Euro auf 90.000 Euro. Bis zu 30.000 Euro dieser Summe darf der Verein für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Auch im zweiten Verfahren – nach den Ereignissen beim Aufstiegsspiel in Mannheim am 10. Mai 2025 – bekam Dynamo teilweise Recht. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 100.350 Euro wurde auf 75.000 Euro reduziert. Davon können bis zu 25.000 Euro für Präventionsmaßnahmen genutzt werden. Beide Urteile sind rechtskräftig.