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Wird Formfehler Dirk Hilbert bei OB-Kandidatur zum Verhängnis?

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Für die Oberbürgermeisterwahl in Dresden hat der Gemeindewahlausschuss insgesamt neun Kandidaten zugelassen. Drei Bewerber wurden aufgrund mangelnder Unterstützungsunterschriften zurückgewiesen. Wegen der Aufstellung von Amtsinhaber Dirk Hilbert droht allerdings Ärger.
Ein möglicher Formfehler könnte dazu führen, dass Hilbert vielleicht gar nicht antreten  darf. Die Dresdner Linke hat mitgeteilt, dass sie das Einlegen einer Beschwerde bei der Landesdirektion prüft.

Vorsitzender Jens Matthis: „DIE LINKE wird ebenfalls das Einlegen einer Beschwerde bei der Landesdirektion prüfen. Die uns derzeit zugänglichen Informationen sprechen dafür, dass der Wahlvorschlag der Wählervereinigung “Verein Unabhängige Bürger für Dresden„ nicht hätte zugelassen werden dürfen.  DIE LINKE hat größtes Interesse daran, dass die Wahl am 12.6.22 rechtsgültig stattfindet und nicht auf Grund einer nachträglichen Wahlanfechtung wiederholt werden muss“.

Bei der Aufstellung von Hilbert durch den Verein „Unabhängige Bürger für Dresden“ soll eine Person abgestimmt haben, die in der Stadt nicht wahlberechtigt ist. Wenn sich das bestätige, dürfe Dirk Hilbert nicht zur Wahl zugelassen werden, sagt AfD-Kandidat Maximilian Krah der Sächsischen Zeitung.

Nach aktuellem Stand sollen diese Wahlvorschläge in folgender Reihenfolge auf den Stimmzetteln in Dresden stehen:  

1.        Hilbert, Dirk (Unabhängige Bürger für Dresden e. V.)
2.        Jähnigen, Eva (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
3.        Dr. Krah, Maximilian (Alternative für Deutschland)
4.        Schollbach, André (DIE LINKE)
5.        Pallas, Albrecht (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)  
6.        Dr. Schulte-Wissermann, Martin (Piratenpartei Deutschland)
7.        Pöhnisch, Jan (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI)
8.        Fuchs, Marcus Carsten (Marcus Fuchs. Dresden verdient Größe #197)
9.        Wolff, Sascha (SASCHA WOLFF - VIELFALT FÜR DRESDEN).

Bis Donnerstag, 14. April 2022 können jeder Bewerber oder jede Vertrauensperson schriftlich Beschwerde bei der Landesdirektion Sachsen einlegen. Am Donnerstag, 28. April 2022 wird die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.