Darf man in Sachsen einfach so ein Känguru halten?
Das ausgebüxte Känguru in der Sächsischen Schweiz ist vermutlich wieder bei seinem Besitzer. Die Polizei hat in den vergangenen Tagen keine neuen Hinweise zu dem Tier erhalten.
Laut Umweltamt existiert kein Verbot, Kängurus zu halten. Für die Haltung gebe es aber Auflagen, so ein Sprecher. Auf dem Foto sei zudem eindeutig zu erkennen, dass es sich bei dem Tier nicht um eine streng geschützte Arte handele.
Das ausgebüxte Känguru hatte Anfang der Woche in der Nähe von Sebnitz einen Polizeieinsatz ausgelöst, weil es auf der Straße saß. Die wichtigsten Fragen zu dem Fall beantworten wir hier:
Wie viele Kängurus in Privathaltung sind im Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge gemeldet?
Eine Haltung meldepflichtiger Känguruarten ist nicht bekannt. Für die nicht-meldepflichtigen Arten müssen lediglich die Gehege angezeigt werden. Dementsprechend sind dem Umweltamt zwei Haltungen von Kängurus bekannt.
Welche Haltungsbedingungen müssen bei Kängurus erfüllt sein und wird das kontrolliert?
Die Haltungsbedingungen müssen artgerecht sein. Für die Beurteilung wird das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft herangezogen. Zusätzlich muss bei einer Haltung das Gehege nach Naturschutzrecht angezeigt werden, da Kängurus Wildtiere sind. Dies ist unabhängig vom Schutzstatus der Art.
Die Anforderungen an das Gehege müssen dem Naturschutzrecht (§ 42 bzw. 43 BNatSchG i.V.m. § 26 SächsNatSchG) entsprechen: u.a. artgerecht, ausbruchssicher usw.
Sind Kängurus als Haustier erlaubt und sind diese meldepflichtig?
Es gibt im Tierschutzgesetz und im Tiergesundheitsgesetz kein Verbot Kängurus zu halten. Seitens der unteren Naturschutzbehörde gibt es keine Einschränkungen, wenn sich an die notwendige Anzeige des Geheges bzw. die Meldepflicht für meldepflichtige Arten gehalten wird.
Es gibt lediglich fünf besonders bzw. streng geschützte Arten der Gattung Känguru. Diese unterliegen der Meldepflicht. „Auf den vorliegenden Fotos ist aber recht eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um eine der betroffenen Arten handelt“, so das Umweltamt.