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Boofen in der Sächsischen Schweiz: Verbot bleibt

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Für das Boofen in der Sächsischen Schweiz gilt künftig dauerhaft ein Verbot jeweils in der ersten Jahreshälfte. Die bisherige Regelung während der Brutzeit habe sich bewährt, teilte das Umweltministerium mit. 

Deshalb ist das Übernachten im Freien nun jedes Jahr zwischen dem 1. Februar und dem 15. Juni nicht gestattet. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Boofen weiterhin erlaubt, jedoch wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport und unter besonderer Rücksichtnahme auf den Nationalpark.

„Die in den letzten drei Jahren geltende Regelung hat zu einer spürbaren Abnahme der Freiübernachtungen und somit zu einer Beruhigung im Gebiet geführt“, erklärt Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch. 

„Nach Anhörung der beteiligten Verbände und Kommunen haben wir verschiedene Wege für den künftigen rechtssicheren Umgang geprüft. Mit der Neuregelung wird es möglich sein, die Auswirkungen des übermäßigen Freiübernachtens auf die Natur langfristig einzudämmen und zugleich die Tradition des Bergsports weiterhin zu ermöglichen.“