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AGB-Urteil: Ostsächsische Sparkasse Dresden kündigt tausende Girokonten
Die Ostsächsische Sparkasse Dresden hat angekündigt, tausenden Kunden das Konto zu kündigen. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Dresden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Demnach ist es dem Bankhaus laut Sprecher Andreas Rieger untersagt, die Zustimmung zu den AGB automatisch durch eine aktive Nutzung des Girokontos zu erhalten. Man hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem weniger als fünf Prozent der 600.000 Kunden trotz mehrmaliger Ansprache über das letzte Jahr nicht reagiert hatten.
Ein Vergleichsangebot der Sparkasse, dass dieses einmalig angewandte Verfahren künftig nicht mehr benutzt wird, lehnte die Verbraucherzentrale in der Verhandlung rigoros ab, teilte die Sparkasse weiter mit.
18.000 Konten sollen gekündigt werden
In Anbetracht des Urteils wird die Ostsächsische Sparkasse Dresden nun den unausweichlichen Schritt gehen müssen und reichlich drei Prozent ihrer Kunden die Konten kündigen. „Das ist eine bittere Pille, weil es der öffentliche Auftrag der Sparkasse ist, auch für die Schwächsten in der Gesellschaft da zu sein. Das ist unser Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Daseinsfürsorge“, so Andreas Rieger.
Für die Kündigungen gelte eine Frist von zwei Monaten. Zudem werde die Sparkasse den Betroffenen anbieten, das Konto erneut bei der Sparkasse zu eröffnen, wenn diese damit die AGB akzeptierten.
