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ADFC: Über 200 seitenlanger Brief an die Stadtverwaltung

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Der ADFC hat an die Stadtverwaltung einen Brief geschrieben, der 227 seitenlang ist. Das teilte der ADFC mit. Darin stehen öffentlich genutzte Wege für den Fuß- und Radverkehr, die noch nicht im Straßenbestandsverzeichnis stehen. Wie das Sächsische Straßengesetz vorschreibt, müssen bis Ende 2022 Wege und Verbindungen in das Verzeichnis nachgetragen werden, um sie für die Allgemeinheit zu sichern.

Da die Vorschläge bereits Ende 2020 eingereicht werden mussten, sammelten die Fahrradclub-Mitglieder im vergangenen Herbst Wegeverbindungen. Diese mussten die Voraussetzung erfüllen, dass sie seit 1993 öffentlich genutzt wurden oder betrieblich-öffentliche Straßen waren. Insgesamt sind so 100 Vorschläge zusammen gekommen, wie der ADFC mitteilte. Ein Beispiel für die noch ausstehende Eintragung in das Straßenverzeichnis sei die Fabrikstraße am Kraftwerk Mitte, so der Fahrradclub. Ein kurzer Abschnitt der Straße gehört dem dort ansässigen Energieversorger. Laut dem ADFC wurde dieses Stück im September abgeriegelt und hat damit eine wichtige Radroute unterbrochen.

Bei Stadtverwaltung und auch im Stadtrat ist das Thema bereits angekommen. Während eine fraktionsübergreifende große Anfrage im Stadtrat die Problematik aufgreift, ist man in der Stadtverwaltung nach Informationen des ADFC Dresden ebenfalls schon mit der Wegewidmung beschäftigt.

Erfolgt bis Ende kommenden Jahres keine Nachtragung, können die Grundeigentümer die Wege ab 2023 z.B. durch Zäune absperren.

Das gesamte Schreiben finden Sie hier.