100 Verstöße gegen Boofen-Verbot im Nationalpark
Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz wird auch künftig nur für Kletterer und Bergsteiger erlaubt. Zwar hat die Zahl der Freiübernachtungen erheblich abgenommen, jedoch musste die Nationalparkwacht seit letztem Jahr über 100 Verstöße feststellen.
Meist waren es Leute von außerhalb, die in den Felsen übernachten wollten. Sie wussten vermutlich nichts von dem Boofenverbot. Die Regelung soll die Tierwelt im Nationalpark schützen und die ausufernden Übernachtungen im Freien zurückdrängen.
„Ich bin dankbar, dass die neuen Regeln von den meisten Besuchern respektiert wurden“, sagt Nationalparkleiter Uwe Borrmeister „Es war nachts deutlich ruhiger im Nationalpark. Die Gäste waren überwiegend gut informiert und die Nationalparkwacht traf auf viel Verständnis für das Verbot. Allerdings sind die 100 Fälle, in denen die Nationalparkwacht während der Zeit des Boofenverbots Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten musste, deutlich zu hoch. Hier müssen wir künftig versuchen, besser zu informieren.“
Befristet bis 2025 soll das Verbot des Freiübernachtens jeweils vom 1. Februar bis 15. Juni gelten. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Übernachten in den zugelassenen 58 Freiübernachtungsstellen weiterhin erlaubt, allerdings wie bisher nur in Verbindung mit dem Klettersport.