Weg frei für Strafverfahren gegen Sachsens Kultusminister
Vorschlag des Richters abgelehnt
Clemens - damals Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund - hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt. Dagegen legte er zunächst Einspruch ein, zog ihn aber wieder zurück. Amtsrichter Alex Theile ging in ein Strafverfahren über, machte aber in einem Erörterungstermin vor wenigen Wochen den Vorschlag, den Fall zu den Akten zu legen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Der Vorschlag wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren.
Clemens hat Fehlverhalten eingeräumt
Der Politiker hatte seinen Tempoverstoß eingeräumt und uns gegenüber von Fehlverhalten gesprochen. „Ich habe die Konsequenzen vollumfänglich akzeptiert und mich darüber hinaus freiwillig zu einem Fahreignungsseminar angemeldet“, sagte er uns im Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahrens. (kmk mit dpa)