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Weg frei für Strafverfahren gegen Sachsens Kultusminister

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Sachsens Kultusminister Conrad Clemens soll sich wegen eines Verkehrsverstoßes vor Gericht verantworten. Der Landtag hat dafür die Immunität des Abgeordneten aufgehoben. Damit ist der Weg für ein Strafverfahren frei. Es geht um einen Verkehrsverstoß in Krauschwitz bei Weißwasser.  Der CDU-Politiker war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einer Seniorenresidenz mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Eine Aussprache zu dem Fall war im Parlament nicht vorgesehen. Bei Verstößen gegen Verkehrsvorschriften soll die Immunität grundsätzlich aufgehoben werden. 

Vorschlag des Richters abgelehnt

Clemens - damals  Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund - hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt Bußgeld eingehandelt.   Dagegen legte er zunächst Einspruch ein, zog ihn aber wieder zurück. Amtsrichter Alex Theile ging in ein Strafverfahren über, machte aber in einem Erörterungstermin vor wenigen Wochen den  Vorschlag, den Fall zu den Akten zu legen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt  und Schülern Verkehrsunterricht gibt. Der Vorschlag wurde von der Staatsanwaltschaft abgelehnt. 

 Das Gericht gab Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden könne. Deshalb läuft nun ein Strafverfahren.

Clemens hat Fehlverhalten eingeräumt

Der Politiker hatte seinen Tempoverstoß eingeräumt und uns gegenüber von Fehlverhalten gesprochen. „Ich habe die Konsequenzen vollumfänglich akzeptiert und mich darüber hinaus  freiwillig zu einem Fahreignungsseminar angemeldet“, sagte er uns im Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitsverfahrens. (kmk mit dpa)