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Waldschlösschenbrücke immer noch Schwarzbau! Was das für neue Carolabrücke bedeutet...

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Bald feiert die Waldschlösschenbrücke ihren 12. Geburtstag. Und wohl kaum einer will sie sich noch wegdenken - gerade auch nach dem Einsturz der Carolabrücke. Doch eine offizielle Baugenehmigung hat die einst umstrittene Elbquerung immer noch nicht.

„Es klingt wie ein schlechter Witz, aber die Waldschlösschenbrücke ist nach wie vor ein Schwarzbau“, sagt Andre Schollbach, Fraktionsvorsitzender der Linken im Stadtrat und Anwalt für Verwaltungsrecht. Er hakte seit dem peinlichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 2016 immer wieder bei der Stadtverwaltung nach. Denn damals erklärte das Gericht das Planfestellungsverfahren, das zur Baugenehmigung führen würde, für rechtswidrig. Grund: Die Verträglichkeit der Brücke auf Umwelt, Flora und Fauna wurde nur unzureichend geführt. 

Das Gericht forderte die Nachweise zu erbringen. Doch die Stadt ließ sich Zeit.

Jahrelange Bummelei

2016 wurde die Stadt Dresden von der Landesdirektion Sachsen aufgefordert, weitere Untersuchungen und eine ergänzende FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen sowie einen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen
2017 wurde mitgeteilt, dass mit der Erbringung dieser Leistungen ein Institut beauftragt worden sei, ein Fertigstellungstermin aufgrund deren Umfangs aber nicht benannt werden könne.
2018 verzögerten sich die Unterlagen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die Ausnahmeprüfung, die Artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung mehrfach. Es wurde auf 2019 vertröstet. 
2019 hieß es, ein genauer Zeitraum für die Fertigstellung der Unterlagen könne aufgrund des Umfangs der Unterlagen nicht benanntwerden.
Am 13. Oktober 2022 wurden die Unterlagen schließlich von der Stadtverwaltung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht. Seit dem prüft Sachsens oberste Aufsichtsbehörde...

Viertel Million Kosten

Die Bummelei bei Stadt und Land kostete den Steuerzahler bereits  242.000 Euro.

Dazu erklärt André Schollbach: „Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits vor neun Jahren den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Waldschlößchenbrücke für rechtswidrig erklärte, ist nach wie vor kein Termin für eine Legalisierung in Sicht. Damit dauert der Zustand der Rechtsunsicherheit für dieses wesentliche Bauwerk weiterhin an. Sofern für den Ersatzneubau der Carolabrücke ein Planfeststellungsverfahren nötig werden sollte (falls der Ersatzneubau zu weit von der bisherigen Carolabrücke abweicht, d.R.), verhieße die lange Dauer des Verfahrens zur Waldschlößchenbrücke nichts Gutes.“