Lebenslang! Urteil im Görlitzer Mordprozess gefallen
Er hatte seinen Bekannten in Görlitz erstochen. Das Opfer verblutete. Wegen Mordes ist heute ein 29-jähriger Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mutter und Bruder des Ermordeten umarmten sich, als der Schuldspruch verkündet wurde.
Das Landgericht Görlitz ging von Heimtücke aus. Der Angeklagte habe den 28-Jährigen überrascht und ein Messer gezogen mit der Absicht, ihn zu töten, so der Vorsitzende der Kammer, Theo Dahm. Durch die Aufnahmen von Überwachungskameras und Zeugenaussagen ergebe sich eine fast lückenlose Beweislage.
Genaues Motiv für die Tat unklar
Das Motiv des Angeklagte blieb jedoch für das Gericht im dunklen. „Es gibt einen ganzen Strauß von möglichen Gründen, aber den konkreten Anlass wissen wir nicht“, so Dahm. Laut Anklage ging es um Frauengeschichten. Der Angeklagte habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt, sah in seinem Gegenüber einen Nebenbuhler, einen unliebsamen Rivalen, so Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu. Er nahm deshalb auch – neben Heimtücke – niedrige Beweggründe als Mordmerkmal an. Das schloss das Gericht aus. Beide seien an jenem Abend in guter Laune gewesen, es habe offenbar keinen Streit gegeben. Den Messerangriff habe der 28-Jährige nicht erwartet. Deshalb ging die Kammer von Heimtücke aus.
Gericht weist Notwehr-Behauptung als Lüge zurück
Der Angeklagte hatte zunächst die Tat bestritten. Später machte er Notwehr geltend. Nicht er, sondern sein Bekannter habe ihn plötzlich mit dem Messer angegriffen. Seiner Schilderung glaubte das Gericht nicht. Sie sei erlogen. Vielmehr sei es so gewesen, dass der Angeklagte fünfmal zustach. Einen Stich konnte das Opfer mit dem Arm abwehren. Durch den Widerstand sei der Angeklagte vom blutigen Messergriff abgerutscht. Dadurch habe er sich die Verletzungen an der Hand zugezogen, nicht aber – wie er behauptete – dadurch, dass er ihm in Notwehr das Messer aus der Hand gedreht habe. Das Messer ist bis heute nicht aufgetaucht.
„Er musste bestraft werden. Das ist mir wichtig“
Als das Urteil verkündet wurde, umarmten sich die Mutter und der Bruder des Getöteten. Sie hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt. „Das Urteil bringt den Tim nicht wieder. Aber der Angeklagte musste bestraft werden. Es war Mord und kein Totschlag. Das ist mir wichtig. Er hat mein Kind absichtlich umgebracht“, sagte uns die Mutter. Für so etwas gebe es keine Strafe, die hoch genug sein könnte, ergänzte der Bruder. Der Anwalt der beiden hatte zusätzlich die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre ein Prüfung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte auf Totschlag mit angenommener Notwehr plädiert.