Mordfall Valeriia (9): Angeklagter könnte schuldunfähig sein
Hat der Angeklagte im Fall Valeriia (9) aus krankhafter Eifersucht gehandelt? Tag drei im Prozess um den grausamen Mord an der kleinen Valeriia (9) aus Döbeln. Jetzt geht es um die Frage: Wusste der Mann aus Moldawien (37) überhaupt, was er tat?
Sein Verteidiger Jörg Neuber fordert ein psychiatrisches Gutachten, um zu prüfen, ob sein Mandant wegen einer psychischen Störung vermindert schuldfähig war. Die Richter des Landgerichts Chemnitz haben noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat dem Antrag nicht widersprochen.
Eifersuchts-Wahn als Motiv?
Die Anklage wirft dem Moldawier vor, Valeriia aus Rache ermordet zu haben. Der Grund: Die Mutter des Mädchens hatte kurz zuvor die Beziehung zu ihm beendet. Der Verteidiger erklärt: „Eine wahnhafte Eifersuchtsstörung könnte meinen Mandanten in einen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit versetzt haben.“
Bislang schweigt der Angeklagte vor Gericht. Für diesen Freitag (31. Januar) ist der vorerst letzte Verhandlungstag in dem Prozess vorgesehen. Das hängt allerdings davon ab, wie das Gericht auf den Antrag auf psychiatrische Begutachtung reagiert. Schlägt das Gericht dies aus, sollen dann bereits die Plädoyers gehalten werden, sagte Richter Janko Ehrlich. (mit dpa)