Landkreis Leipzig verbietet jetzt auch das Wasserpumpen
Auch für den Landkreis Leipzig ist die Wasserentnahme „mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Flüssen, Bächen oder Seen“ ab sofort untersagt. Das hat das zuständige Landratsamt am Montag mitgeteilt. Auch die Wasserentnahme aus Brunnen „zur Bewässerung bzw. Beregnung öffentlicher und privater Grundstücke sowie Sportanlagen ist täglich zwischen 10 Uhr und 18 Uhr verboten“, heißt es.
Die Allgemeinverfügung gelte zunächst bis einschließlich dem 30. September. Ziel sei es, den Wasserhaushalt in der Region zu stabilisieren, ökologische Schäden abzuwenden und die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern.
Grund für die neuen Verbote
Im Landkreis Leipzig würden derzeit sehr viele Fließgewässer viel zu wenig Wasser führen. Das gehe aus Berichten des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hervor. „In über 83 % der Messstellen in Sachsen werden die monatstypischen Grundwasserstände Ende Juni unterschritten“, so eine Sprecherin des Landratsamtes.
Dazu heißt es noch noch von der Unteren Wasserbehörde: „Die zeitliche Begrenzung der Wasserentnahme ist ein mildes, aber notwendiges Mittel, um unser Grundwasser und unsere Gewässer vor dauerhaften Schäden zu schützen.“ Alle seien gefordert, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen.
Hohe Strafen bei Verstößen
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zuletzt hatten bereits die Landkreise Nordsachsen und die Stadt Dresden derartige Verbote erlassen.