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Dresden muss Grundsteuerbescheide korrigieren

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In Dresden müssen viele Grundsteuerbescheide nach unten korrigiert werden. Das hat CDU-Stadtrat Peter Krüger über eine Ratsanfrage erfahren.

Das bedeutet, viele Widersprüche waren erfolgreich, die Berechnung also falsch. Allein in den ersten zwei Januarwochen wurde durch das Kassenamt insgesamt rund 250.000 Euro an festgesetzter Grundsteuer wieder zurückgenommen.

Die CDU hatte nachgefragt, weil es aus der Bevölkerung Beschwerden über die Art der Berechnung gab. Ob die Stadt aufgrund der Änderung jetzt genauso viel an Grundsteuer einnehmen kann wie im Vorjahr, ist noch offen. 

„Die Tendenz hält an, so dass zu einer tatsächlichen Aufkommensneutralität des vom Stadtrat beschlossenen Hebesatzes zur Grundsteuer B aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden kann“, heißt es aus dem Rathaus.