Causa Clemens - Amtsgericht Weißwasser hält an Prozesstermin fest
Die Justiz lässt nicht locker. Sachsens Kultusminister Conrad Clemens soll sich wegen seines Tempoverstoßes kommenden Montag in Weißwasser vor Gericht verantworten – nicht als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren, sondern als Angeklagter im Strafverfahren. Damit würde der Fall eine neue Dimension erlangen.
Clemens wird nunmehr verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen.Das Gericht beruft sich auf Paragraph 315d. Demnach wäre der Tatbestand auch erfüllt, wenn – um es salopp zu formulieren – ein Autofahrer seinem Pferdchen die Sporen gibt, um zu schauen, was es kann. Im Juristendeutsch: Wenn sich ein Kraftfahrer „mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Da muss nicht unbedingt ein zweites Fahrzeug im Spiel sein.
Der CDU-Politiker war mit 80 in einer 30er Zone an einer Seniorenresidenz in Krauschwitz bei Weißwasser geblitzt worden und deshalb mit 500 Euro Bußgeld und einem zweimonatigen Fahrverbot belangt worden. Er bedauerte sein Fehlverhalten und zog seinen Einspruch zurück. Nach Ansicht seines Anwalts ist damit der Fall erledigt, also rechtskräftig abgeschlossen. Er sieht deshalb auch keinen Grund, weshalb nun ein Strafverfahren geführt werden soll und verweist darauf, dass die Immunität des Landtagsabgeordneten nicht aufgehoben wurde.
Das Amtsgericht Weißwasser hat Antrag gestellt. Er kam zunächst zurück, angeblich wegen eines Formfehlers, und wurde von Weißwasser postwendend wieder nach Dresden geschickt. Dort liegt er nun wieder. „Die abschließende Prüfung dauert noch an“, so der Sprecher des Sächsischen Landtags, Ivo Klatte. Mit einer Entscheidung wird morgen gerechnet. Voraussetzung für ein Strafverfahren gegen einen Landtagsabgeordneten ist die Aufhebung der Immunität.
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