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Bäume fällen ab sofort (größtenteils) verboten!

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Mit dem neuen Monat März startet auch wieder die jährliche Schonzeit: So dürfen bis Ende September keine Bäume und andere Gehölze abgeschnitten oder gefällt werden. Ausnahmen sind laut dem Sächsischem Naturschutzgesetz Pflegeschnitte und schonende Formschnitte, die beispielsweise verhindern, dass Hecken auf den Fußweg wuchern.

Dabei dürfen jedoch niemals Nester oder Jungvögel gefährdet werden, heißt es von der Stadt Dresden.

Wer einen Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, muss ab einem Stammumfang von 30 Zentimetern (Laub- und Nadelgehölze) beziehungsweise 60 Zentimetern (Obstgehölze), gemessen in einem Meter Höhe, zunächst einen Antrag beim Dresdner Umweltamt stellen. Dies ist ganzjährig möglich. Gefällt werden darf bei positivem Bescheid, der immer zwei Jahre lang gültig ist, erst nach der Schonzeit.

Wichtig zu wissen: Auch, wenn die Fällung eines Baumes auf dem eigenen Grundstück genehmigt wurde, ist grundsätzlich ein Ersatz zu pflanzen.

Mehr Informationen zu Baumpflege, Gehölzschutz und Baumfällung sind unter www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baumfaellung_d115.php zu finden.