++ EIL ++

Ausweitung ÖPNV-Angebot wegen Brückensperrung in Bad Schandau

Zuletzt aktualisiert:

Um die Auswirkungen der Brückensperrung in Bad Schandau auf den ÖPNV abzumildern, hat der Kreistag am Montagabend ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen. Unter anderem soll künftig der Anleger der Wasserschutzpolizei für den Fährbetrieb mitbenutzt werden.

Die aktuelle Linienführung der Bad Schandauer Fähre führe zu Reisezeitverlängerungen umsteigender Pendler und langen Fußwegen in Bad Schandau.  Mit einer Fährverbindung zwischen Bahnhof und Elbbrücke ließen sich die Wege stark verkürzen, teilte die Kreisverwaltung mit.

Die Erweiterung des Angebots soll wie folgt aussehen: 

Rechtselbisch:

  • Linie 241: Betriebszeitverlängerung Montag bis Freitag analog der Zeiträume am Wochenende und Verlängerung zur Elbbrücke
  • Linie 252: Auffüllen zum Stundentakt plus zusätzliche Fahrten am Abend, Bedienung Elbbrücke in Richtung Schmilka
  • Linie 254: Stundentakt Montag bis Freitag und Verlängerung Richtung Bastei
  • Linie 260: Neustrukturierung des Angebotes mit Schließen der Taktlücken und Ausweitung Bedienzeiten analog dem Wochenende, Bedienung Elbbrücke

Linkselbisch:

  • Linie 242: Stundentakt Montag bis Freitag
  • Linie 244: neue Struktur im Angebot und Stundentakt
  • Linie 252: Betriebszeitverlängerung und Lücken schließen im Abschnitt Bad Schandau – Schöna

RVSOE stockt Flotte auf 

Für die Erfüllung der zusätzlichen Leistungen beschafft die Regionalverkehr Sächsische Schweiz- Osterzgebirge GmbH (RVSOE) vier zwölf Meter lange Busse auf dem Gebrauchtmarkt und sichert die personellen Ressourcen ab, hieß es weiter. Die Veränderungen sollen mit dem Sommerfahrplan ab dem 29. März 2025 in Kraft treten. Die Betriebskosten für das zusätzliche Angebot betragen rund 1,5 Millionen Euro.

Maßnahmenplan nur mit Freistaat im Boot

Die RVSOE kann die zusätzlichen Aufwendungen aus der eigenen Liquidität bis mindestens 30. Juni 2025 decken, informierte die Kreisverwaltung weiter. Mit dem Freistaat Sachsen soll eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden. Der zeitnahe Abschluss bzw. eine schriftliche Absichtserklärung sind Bedingung für die vorgesehenen Maßnahmen. Dazu laufen die notwendigen Abstimmungen und rechtlichen Prüfungen zwischen Freistaat Sachsen, RVSOE und Landratsamt, hieß es weiter.