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Amerikanische Faulbrut in Graupa: das müssen sie wissen

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In einem Bienenbestand im Pirnaer Ortsteil Graupa ist die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Das Landratsamt hat deshalb am Donnerstag einen Sperrbezirk eingerichtet.

Innerhalb des Gebiets werden jetzt alle Bienenvölker auf die Seuche hin untersucht. Alle betroffenen Imker müssen sich dazu umgehend beim Veterinärdienst melden, sofern sie dort noch nicht registriert sind.

Für den Menschen ist die Faulbrut nicht gefährlich. Auch der Honig der Bienen kann weiterhin verzehrt werden, so das Landratsamt. 

Die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter Bekanntmachungen - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge veröffentlicht.

Für alle Imker im Sperrbezirk gilt:

1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind, soweit nicht schon geschehen, umgehend amtlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Alle Imker im Sperrbezirk haben sich unverzüglich beim Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna zu melden (Tel.: 03501 515-2401; lueva@landratsamt-pirna.de ), soweit sie nicht bereits dort registriert sind.

2. Die Untersuchungen der Bienenvölker im Sperrbezirk werden unverzüglich eingeleitet.

3. Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. 4. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden.

Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.