Symbolbild: Oliver Berg, dpa.
Steuerermäßigung bei Abfindungen
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Abfindungen sind zwar steuerpflichtig, können aber auch ermäßigt besteuert werden. Darauf hat der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hingewiesen.
Allerdings meist nur, wenn es die Abfindung in einem Stück gibt, dass heißt, wenn sie nicht Raten verteilt über zwei Kalenderjahre ausbezahlt wird. Mehr Infos hier.