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BFH erkennt Auslandssemester als Werbungskosten an
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Gute Nachrichten für Studenten: Das Finanzamt muss Kosten für ein Auslandssemester besser anerkennen.
Verpflegungsmehraufwand oder Unterkunft im Ausland können bei der Einkommensteuer als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt. (VI R 3/18)
Wenn der Student erst nach dem Studium steuerpflichtige Einkünfte hat, kann er die Aufwendungen noch steuersparend als Werbungskosten erklären, indem er vom Finanzamt einen entsprechenden Verlustvortrag feststellen lässt.
(VI R 3/18)