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Beseitigung von Verstopfung keine Betriebskosten
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Bei einer Abflussverstopfung muss ein Mieter nur dann zahlen, wenn er nachweislich dafür verantwortlich ist. Darauf weist der deutsche Mieterbund hin. Einfach in der jährlichen Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter die Beseitigung nicht einschreiben.