Ab sofort vereinfachte Bedingungen bei Eltern-Kuren in Sachsen
Eltern in Sachsen können ihre Ansprüche auf Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren künftig leichter durchsetzen. Dafür hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV seine Richtlinien genauer formuliert. Im vergangenen Jahr wurden noch bis zu 35 Prozent der Anträge abgelehnt.
Ann Marini von der GKV Sachsen sagte uns, dass so auch Ungleich-Behandlung verhindert werden solle. Früher sei es so gewesen, dass z.B. in Dresden Eltern mit der gleichen medizinischen Einschätzung eine Leistung nicht bekommen hätten, in Leipzig aber sehr wohl.
Der GKV wünsche sich künftig eine landesweit gleiche Behandlung. Jetzt sei auch klar geregelt, dass es bestimmte Krankheits-Risiken gebe, die für eine Eltern-Kind-Kur sprächen -- z.B. Zeitdruck, Ehe- und Erziehungs-Probleme oder auch ein Todesfall in der Familie. Solche Risikofaktoren könnten zu einer Überlastung von Müttern oder Vätern führen.
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